Bedarfe der Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels - Teil 2: Hans Hümmer, Vorsitzender ARGE Franken und Werkleiter Juragruppe
Teil 2: Zu den Ausführungen von BDEW, DVGW und VKU sieht der Vorsitzende der ARGE Franken
schon aufgrund der regionalen Unterschiede eine notwendige differenzierte Betrachtung. Für die
fränkische Region gibt er mit zu bedenken:
2022 war in Franken geprägt von einer nahezu niederschlagslosen Zeitphase über Monate hinweg. Dramatische Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und somit insbesondere auf die Wasserversorgung und Landwirtschaft sind die Folge. Rückgänge von Quellschüttungen und Grundwasserständen, Naturereignisse, sich verändernde Niederschlagsszenarien, Bodenerosion und äußere Einträge sind gewaltige Flerausforderungen, auf die wir erst noch Antworten finden müssen.
Der Freistaat plant eine weitere Fernwasserversorgung aus dem wasserreicheren Süden nach Franken. Der Bau einer solchen wird aber Jahre, wenn nicht Jahrzehnte in Anspruch nehmen und wird damit insbesondere die gesetzliche Vorgabe der wohnortnahen Versorgung hinterfragen.
Aber auch die negativen demographischen Entwicklungen mit rückläufigen Wasserabnahmen gerade in Franken und Nordbayern werden uns enorm finanziell, organisatorisch und technisch fordern.
Hier befinden wir uns in Franken in einem Teufelskreis. Rückläufige Wasserressourcen, rückläufige, stagnierende Bevölkerungsentwicklungen, einhergehend mit Überalterung.
Einerseits werden durch die Fachverbände DVGW, BDEW und VKU im Allgemeinen Maßnahmen und Anreize zur Senkung des Wasserverbrauches, Regen- und Zisternennutzung, zweite Leitungsnetze für z. B. WC-Spülung usw., als Lösungsmöglichkeiten mit angedacht.
In einigen Bereichen Frankens haben manche Versorger schon beginnende Probleme, dass wegen rückläufiger Wassermengen ihre Versorgungsnetze, die sie vor ein bis zwei Jahrzehnten gebaut haben, wegen der rückläufigen Wasserabgaben überdimensioniert sind und wegen fehlender Umschlagshäufigkeit perspektivisch verkleinert werden müssen.
Dies erfolgt kostenintensiv über sogenannte Innliner um den Querschnitt zu verkleinern.
Dies wird unter Umständen dazu führen, dass die Netze für die gemeindliche Löschwasserversorgung durch
den Rückbau nicht mehr ausreichen. Gerade der Löschwasserversorgung wird man in Anbetracht der Trockenheit deutlich mehr Bedeutung einräumen müssen, was verschiedene Brände wie z. B. in der Sächsischen Schweiz uns deutlich vor Augen führen.
In der Folge müssten dann Gemeinden oder auch der Staat wieder mit erheblichstem Aufwand Löschwasserbehälter schaffen, wo man vormals durch leistungsfähige Wassernetze die alten Löschwasservorhalte nicht mehr sanierte und unterhielt.
Dies wird ausschließlich der Bürger und Verbraucher in einem Landstrich bezahlen müssen, der in Bayern schon eh die höchsten Wasserverbrauchsgebühren bisher zahlen musste. Flier wird eine veränderte staatliche Strukturpolitik gefragt sein, denn die bisherige kann m. E. gerade nicht als fehlerfrei betrachtet werden.
Es gilt weiter zu bedenken, dass nur ca. 20 Prozent der entstehenden Kosten in der Wasserversorgung mengenabhängig sind. Die restlichen 80 Prozent sind Fixkosten wie zum Beispiel die Wartung der Netze, der Pumpen oder Personalkosten.
Die Einnahmen in einer öffentlichen Wasserversorgung, die für die Kostendeckung notwendig sind, werden dagegen zu ca. 85 % mengenabhängig und zu 15 % mengenunabhängig über eine Grundgebühr eingehoben.
Je mehr Menschen deshalb eine Zisterne für den Haushalt nutzen, desto mehr belastet das auch die Solidargemeinschaft durch höhere Gebühren.