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Bedarfe der Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels - Teil 1: DVGW-BDEW-VKU

Teil 1: Die Spitzenverbände der Wasserversorgung führen zu den Bedürfnissen der Wasserversorgung
unter den klimatischen Veränderungen wie folgt aus:

Bedarfe der Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels
Maßnahmenvorschläge des BDEW
,
DVGW und VKU zur Sicherung der Wasserversorgung
Der Klimawandel als Herausforderung für die Wasserversorgung
Durch den Klimawandel treten Wetterereignisse wie Dürren und
Starkregenereignisse häufiger und extremer auf. Die Wasserressourcen in Deutschland geraten durch diese, sich zunehmend verschärfenden Bedingungen immer stärker unter Druck: Wasserressourcen werden knapper oder die Wasserqualität durch starke Niederschläge in Mitleidenschaft gezogen. Die Folgen des Klimawandels sind in einigen Regionen bereits heute spürbar. Um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen und für zukünftige Extremereignisse besser gewappnet zu sein, ist unmittelbares und entschlossenes Handeln unumgänglich. Der BDEW, DVGW und VKU sprechen sich daher für die zeitnahe Umsetzung eines Maßnahmenbündels zur Beibehaltung einer hohen Versorgungssicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung aus.

Maßnahmen zur Minderung der Folgen des Klimawandels
1) Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung:
Die öffentliche Wasserversorgung versorgt neben Haushalten und Industrie insbesondere öffentliche Einrichtungen wie Schulen und kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser mit Trinkwasser und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Der Klimawandel kann durch längere und extremere Trockenperioden Nutzungskonflikte zwischen der öffentlichen Wasserversorgung und anderen Nutzergruppen hervorrufen.
Der im Wasserhaushaltsgesetz bestehende Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen muss weiter untermauert werden. Für den Vollzug ist die Bewilligung als Regelfall für die öffentliche Wasserversorgung im Rahmen der wasserrechtlichen Verfahren vorzusehen.

2) Vorsorge- bzw. Verursacherprinzip stärken und Schutz der Trinkwasserressourcen vor Verunreinigungen verbessern:
Die ansteigende Verunreinigung von Gewässern verknappt das Wasserdargebot für die Trinkwasserversorgung weiter. Um Mensch und Umwelt vor den negativen Auswirkungen eines solchen Anstiegs zu schützen, sollte das Vorsorge- und das Verursacherprinzip stärker verankert werden, sodass wirksame Anreize für den Schutz der Wasserressourcen bestehen und Einträge gar nicht erst ins Wasser gelangen. Ein solches Vorgehen bringt zudem Vorteile für Verbraucher mit sich, da eine aufwändige und teure Aufbereitung von Verunreinigungen von vornherein verhindert wird.

3) Wasserrechte flexibel und ausreichend vergeben:
Wasserversorger werden aufgrund des Klimawandels und längerer und heißerer Trockenperioden zusätzliche Wasserressourcen für die Wasserversorgung benötigen. Wenn Wasserversorger kurzzeitig höhere Wassermengen brauchen, um die Versorgung auch in Dürreperioden zu sichern, muss diese Flexibilität auch durch die Entnahmerechte abgesichert sein. Es ist eine kurzfristige Flexibilisierung im Vollzug der bestehenden Wasserrechte, insbesondere r die maximalen Tagesentnahmen, und eine zeitnahe Aufstockung der bestehenden Wasserrechte bei den Jahresentnahmemengen um einen Klimawandelzuschlag von 10 bis 20 Prozent notwendig.

4) Unterstützung für Investitionen in wasserwirtschaftliche Infrastruktur:
Der Substanz- und Werterhalt der Wasserversorgungsinfrastruktur ist im gesamtgesellschaftlichen Interesse durch die Kommunen und Versorger sicherzustellen. Die heute schon sichtbaren Folgen des Klimawandels mit Trocken- und Hitzeperioden sowie Starkregenereignissen machen jedoch eine zusätzliche staatliche Unterstützung für Investitionen in die wasserwirtschaftliche Infrastruktur erforderlich, wo dies durch den Gebührenzahler alleine nicht zu tragen ist. Ein entsprechendes klimawandelbezogenes, investives Förderprogramm
sollte im Rahmen des Sonderprogramms Klimavorsorge eingef
ührt werden.

5) Genehmigungsverfahren anpassen:
Der Klimawandel erfordert eine zugige Anpassung der Infrastrukturen. Bei wasserwirtschaftlichen Infrastrukturvorhaben sind die behördlichen Genehmigungsverfahren zu verkürzen und UVPGenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Zudem müssen die wasserrechtlichen Antragsverfahren und deren Entscheidungsfindung
deutlich beschleunigt werden
.

6) Maßnahmen und Anreize zur Senkung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft implementieren:
Vor allem in der Landwirtschaft ist davon auszugehen, dass der Wasserverbrauch bzw. die Wasserentnahme aus Grund- und Oberflächengewässern insbesondere in längeren Trockenphasen steigen wird - die vergangenen Trockenjahre 2018 - 2020 haben dies gezeigt. Die Bundesregierung sollte Maßnahmen ergreifen, um diesem Trend entgegenzuwirken und eine sparsame und effiziente Nutzung der Wasserressourcen anzureizen.
Die Bundesregierung sollte hierzu Best-Practice-Ansätze in der landwirtschaftlichen Bewässerung fördern.
Zudem sollte die Bundesregierung eine landwirtschaftliche Bewässerungsstrategie vor dem Hintergrund des nachhaltigen Gewässerschutzes initiieren und umsetzen.

7) Versorgungssicherheit durch Kooperation und interkommunale Zusammenarbeit stärken:
Für den effizienten Einsatz von Wasser und eine sichere Wasserversorgung - insbesondere während einer Dürre - ist die Zusammenarbeit und Kooperation zwischen verschiedenen Versorgern wichtig. Um Kooperationen zu stärken braucht es gute Rahmenbedingungen. Der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene ist aufgerufen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für interkommunale Kooperationen zu verbessern.

8) Einsatz von Wasserwiederverwendung in der Industrie:
Die Abwasserwiederverwendung kann einen wertvollen Beitrag als zusätzliche Wasserressource leisten, um bestimmte Wasserbedarfe zu befriedigen und den Nutzungsdruck auf die verfügbaren natürlichen Wasserressourcen zu verringern. Die Wasserwiederverwendung sollte vorrangig in (geschlossenen) Industrieprozessen eingesetzt werden, in denen Trinkwasserqualität nicht erforderlich und eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Verbrauchern ausgeschlossen ist. Bestehende Hygienemaßstäbe müssen in jedem Fall beibehalten und direkte Einträge durch behandeltes Abwasser ins Grundwasser vermieden werden.

9) Regelungen zu Monitoring-Instrumenten:
Als Entscheidungshilfen für den wasserwirtschaftlichen Vollzug bedarf es einer möglichst genauen Übersicht der verfügbaren Wassermengen. Die Entnahme muss für alle relevanten Nutzergruppen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Eine Anzeigepflicht für alle Wasserentnahmen gleich welcher Nutzergruppe bei der zuständigen Wasserbehörde muss ebenso wie eine fortlaufende Überwachung der Entnahmen durch die Behörden geregelt werden. Das nutzbare Wasserdargebot muss über Bilanzmodelle ermittelt und die Entnahmen aller Nutzergruppen über ein Echtzeit-Monitoring überwacht werden. Für die Überwachungsaufgaben müssen die notwendigen Verwaltungskapazitäten aufgebaut werden.

10) Forschung zu Klimawandel und Resilienz:
Forschungsprogramme müssen noch stärker auf den Themenkomplex Klimawandel-Resilienz ausgerichtet werden (insb. Systemreserven und -resilienz prüfen). Dabei müssen neue Möglichkeiten durch die Digitalisierung ausgeschöpft werden.

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